Allgemeine Geschäftsbedingungen
für teilnehmende Unternehmen an der digitalen Fußgängerzone dein-biberach.de
1. Vertragsgegenstand
2. Anmeldung
3. Einhaltung gesetzlicher Pflichten und Beachtung der Teilnahmebedingungen mit Kundinnen/Kunden
4. Leistungen des Anbieters
5. Inhalt aus sozialen Medien
6. Entgelt
7. Entgeltanpassung
8. Kennzeichnung des Anbieters am Geschäft
9. Nutzungsrecht
10. Gewährleistung, Verfügbarkeit
11. Haftung
12. Laufzeit und Kündigung
13. Beendigung, Änderung des Systems und der Teilnahmebedingungen
14. Anteilsverschiebungen, Rechtsnachfolge
15. Schlussbestimmungen
1. Vertragsgegenstand
Mit Anmeldung nimmt das „teilnehmende Unternehmen“ an dem Social-Media-System www.dein-biberach.de (nachstehend auch „System“ genannt) des Anbieters pointslook GmbH, Marktplatz 44, 88400 Biberach (nachstehend „Anbieter“ genannt) teil, das dieser auf seinen Webseiten unter der Domain www.dein-biberach.de (nachfolgend „dein-biberach.de“ genannt) bereitstellt. Das System ermöglicht es den teilnehmenden Unternehmen, sich im Internet in aktueller und moderner Art darzustellen, zu Werbezwecken verschiedene Online-Aktivitäten durchzuführen.
2. Anmeldung
Teilnahmeberechtigt sind alle teilnehmenden Unternehmen/Institutionen aus der Stadt Biberach, in und um Biberach. Über Ausnahmen entscheidet der Anbieter. Die Anmeldung beim und Nutzung des Systems darf nur durch natürliche Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben sowie voll geschäftsfähig sind, oder durch juristische Personen. Alle bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen richtig und vollständig sein. Die Zugangsdaten zum System dürfen vom teilnehmenden Unternehmen nicht weitergegeben werden und sind sicher zu verwahren. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Teilnahmevertrag mit sofortiger Wirkung vom Anbieter gekündigt werden. Das teilnehmende Unternehmen teilt dem Anbieter Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten mit, bspw. Namensänderungen oder Änderungen der Bankverbindung.
3. Einhaltung gesetzlicher Pflichten und Beachtung der Teilnahmebedingungen mit Kundinnen/Kunden
Die teilnehmenden Unternehmen sind selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, insbesondere für diejenigen des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, z.B. bzgl. Rabatten, Preisangaben, lauterer Werbung. Darüber hinaus sind die teilnehmenden Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung aller Bestimmungen aus den Teilnahmebedingungen (AGB), die der Anbieter im Verhältnis mit den Kundinnen/Kunden abschließt, zu beachten und deren Ausführung zu ermöglichen. Diese Teilnahmebedingungen liegendem teilnehmenden Unternehmen vor und sind zudem auf der Webseite: https://dein-biberach.de/registrieren einsehbar.
4. Leistungen des Anbieters
Die Leistungen des Anbieters sind dem aktuellen Leistungsverzeichnis zu entnehmen (https://dein-biberach.de/registrieren)
5. Inhalt aus sozialen Medien
Die teilnehmenden Unternehmen stimmen zu, dass der Anbieter Inhalte von den teilnehmenden Unternehmen, die im System von den teilnehmenden Unternehmen angegebene Medien (Facebook-Seite, Instagram-Seite, usw.) übernehmen und anzeigen darf.
6. Entgelt
Die Preise sind der aktuellen Preisliste (https://dein-biberach.de/registrieren) zu entnehmen. Weitere entgeltpflichtige Leistungen können optional im System online dazu gebucht werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese beträgt derzeit 19 %. Das teilnehmende Unternehmen erteilt dem Anbieter für den Einzug der Entgelte eine Sepa-Einzugsermächtigung.
7. Entgeltanpassung
Über eine Anpassung des Entgelts an die Inflationsrate oder über eine Erhöhung im Verhältnis zu steigenden Kosten des Anbieters (z.B. höhere Kosten für die IT, Datenverarbeitung, Datensicherheit, rechtliche Compliance oder für Lizenzkosten) entscheidet der Anbieter nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des teilnehmenden Unternehmens. Eine Anpassung bzw. Erhöhung ist erstmals nach Ablauf von vollen 24 Monaten ab
Vertragsbeginn möglich. Sie wird mindestens sechs Wochen im Voraus angekündigt und wird nach Ablauf dieser Frist zum darauffolgenden Monatsersten wirksam. Dem teilnehmenden Unternehmen steht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung über eine Anpassung bzw. Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Monatesende vor Wirksamwerden der Preisanpassung bzw. Erhöhung zu.
8. Kennzeichnung des Anbieters am Geschäft Jedes teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich, sofern vom Anbieter vorgesehen, zur Kennzeichnung der Teilnahme an „dein-biberach.de“ durch ein deutlich sichtbar angebrachtes Logo am Geschäft. Dieses wird für die teilnehmenden Unternehmen vom Anbieter zur Verfügung gestellt.
9. Nutzungsrechte
Das teilnehmende Unternehmen räumt dem Anbieter, den anderen teilnehmenden Unternehmen und den Kundinnen/Kunden an den von ihm im System eingestellten Inhalten (bspw. an Texten, Postings, Bildern oder Videos) ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht zu Zwecken des Betriebs des Systems inkl. Werbung ein, dem Anbieter darüber hinaus auch zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung sowie Optimierung seiner Leistungen. Das Nutzungsrecht umfasst jeweils die Rechte zur Übertragung und Unterlizenzierung, zur Veröffentlichung sowie alle Verwertungsrechte, insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen Zugänglichmachung, Senderechte, Bearbeitung und Umgestaltung. Das teilnehmende Unternehmen verzichtet auf das Recht der Urheberbenennung bzgl. der von ihm erstellten und im System eingestellten Inhalte. Das teilnehmende Unternehmen stellt sicher, dass es alle erforderlichen Rechte an den von ihm im System eingestellten Inhalten besitzt, bspw. an Texten, Postings, Bildern oder Videos. Insbesondere dürfen keine von Herstellern angefertigten Produktabbildungen ohne deren Erlaubnis im System eingestellt werden.
10. Gewährleistung, Verfügbarkeit
Die Anbieter gewährleisten keinen wirtschaftlichen Erfolg der Teilnahme am System.
Der Anbieter gewährleistet nicht, dass das System jederzeit und dauerhaft verfügbar ist. Die Verfügbarkeit hängt u.a. von den Leistungen Dritter wie bspw. Netz- und Telekommunikations-Betreiber ab, die der Anbieter nicht beeinflussen kann. Der Anbieter behält sich ferner vor, das System nach eigenem Ermessen und eigenen Bedürfnissen jederzeit vorübergehend oder gem. Ziffer 13 endgültig einzustellen. Unabhängig davon bemüht sich der Anbieter um eine möglichst hohe Verfügbarkeit.
11. Haftung
Der Anbieter haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck insgesamt gefährden und auf die das teilnehmende Unternehmen vertrauen darf. Die Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und auch nicht bei einer Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Das teilnehmende Unternehmen stellt den Anbieter und andere teilnehmende Unternehmen von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer Rechteverletzung bzgl. der von ihm auf „dein-biberach.de“ eingestellten Inhalte ergeben.
Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters (z.B. Geschäftsführer, Angestellte, freie Mitarbeiter), gleich aus welchem Rechtsgrund Ansprüche gegen sie erhoben werden.
12. Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag läuft auf die im Auftrag vereinbarte Laufzeit. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4Wochen vor Laufzeitende gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um die ursprüngliche Laufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail oder postalisch). Bei einer Kündigung, bei ganz oder teilweiser Einstellung des Systems oder bei Auflösung des Anbieters besteht kein Anspruch auf Erstattung der bisher gezahlten Entgelte, und auch kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Änderung von Werbemitteln oder anderen Mitteln/ Informationen beim teilnehmenden Unternehmen.
13. Beendigung, Änderung des Systems und der Teilnahmebedingungen.
Der Anbieter behält sich vor, das System unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer
solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange des teilnehmenden Unternehmens ganz oder teilweise einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
Für Ergänzungen und Änderungen des Systems gilt im Übrigen: Das System unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung mit den Zielen einer rechtskonformen und möglichst einfachen Abwicklung, der Optimierung, der Performance-Verbesserung, der Funktionserweiterung, dem technisch sicheren
Betrieb und der Verhinderung von Missbräuchen, jeweils unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Interessen von Kundin/Kunde. Sofern das teilnehmende Unternehmen mit einer Ergänzung oder Änderung des Systems, welche die Leistungen mindern, nicht einverstanden ist, steht ihm ausschließlich das Kündigungsrecht nach Ziffer 12 zu. Der Anbieter behält sich ferner vor, diese Bedingungen für die teilnehmenden Unternehmen zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere soweit dies zum Erhalt der Rechtswirksamkeit, zur Optimierung der Services, zur Performance-Verbesserung, zur Funktionserweiterung, zum technisch sicheren Betrieb oder zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden dem teilnehmenden Unternehmen im Content-Management-System in Textform „dein-biberach.de“ oder per E-Mail unter der zuletzt hinterlegten E-Mail-Adresse mindestens sechs Wochen im Voraus mitgeteilt. Eine Änderung
gilt nach Ablauf dieser Frist zum darauffolgenden Monatsersten als genehmigt, wenn das teilnehmende Unternehmen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigt oder nach Ablauf dieser Frist das System weiter nutzt. Hierauf wird es in einer Mitteilung gesondert hingewiesen. Nach Löschung des Kontos eines teilnehmenden Unternehmens werden alle von ihm eingestellten Inhalte auf Wunsch einer der Vertragspartner im System
und auf dem System des Anbieters gelöscht.
14. Anteilsverschiebungen, Rechtsnachfolge
Für den Fall einer Verschiebung von Anteilen an der Gesellschaft des Anbieters oder im Falle einer ganz oder teilweisen Veräußerung des Anbieters an eines oder mehrere dritte Unternehmen, bspw. durch Anteilserwerb, durch Übertragung von Sachen und Rechten oder durch sonstige Maßnahmen mit ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung, gilt diese Vereinbarung auch im Verhältnis des teilnehmenden Unternehmens zum Rechtsnachfolger, Erwerber oder sonst Begünstigten des Anbieters.
15. Schlussbestimmungen
Diese Teilnahmebedingungen umfassen die gesamten zwischen den Vertragspartnern bezüglich des Vertragsgegenstands getroffenen Vereinbarungen. Etwa gesondert vereinbarte Bedingungen, bspw. auf einem Teilnahmeformular in Papierform oder auch auf den pointslook-Online-Formularen, gehen im Falle von Widersprüchen zu diesen Teilnahmebedingungen vor. Anders lautende Bestimmungen des teilnehmenden Unternehmens als in diesen Teilnahmebedingungen und evtl. gesondert vereinbarten Bedingungen gelten nicht. Insbesondere finden allgemeine Geschäftsbedingungen des teilnehmenden Unternehmens keine Anwendung. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen und evtl. gesondert vereinbarten Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Das Textformerfordernis bleibt auch dann bestehen, wenn es mehrfach abbedungen wurde. Auf diese Teilnahmebedingungen und evtl. gesondert vereinbarten Bedingungen sowie ihre Durchführung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und evtl. gesondert vereinbarten Bedingungen ist Biberach an der Riß. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen und evtl. gesondert vereinbarter Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen als solcher und der anderen Bestimmungen. Entsprechendes gilt im Fall von Lücken. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung sollen die Parteien sich um eine Vereinbarung bemühen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.